Partizipationsrechte

Rechte der Kinder, die in der Kita Marienplatz, Lüneburg betreut werden


Vom 31. Januar bis 2. Februar 2018 traten die pädagogischen Fachkräfte der Kita Marienplatz im Rahmen einer Klausurtagung zusammen und verständigten sich auf einige der künftig in der Einrichtung geltenden Partizipationsrechte der Kinder.

Die pädagogischen Fachkräfte der Kita Marienplatz richten ihre pädagogische Arbeit an den Grundrechten der Kinder aus.


Kleidung

 

In den Innenräumen


1.    Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich das Recht vor zu bestimmen und durchzusetzen, ob die Kinder Straßenschuhe in der Kita tragen.


2.    Die pädagogi­schen Fachkräfte behalten sich das Recht vor beim Aufenthalt der Kinder in der Turnhalle und beim Essen zu bestimmen und durchzusetzen, ob die Kinder Hausschuhe tragen.


3.    Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich das Recht vor zu bestimmen und durchzusetzen, welche Kleidung die Kinder bei den Mahlzeiten tragen.


4.    Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich das Recht vor zu bestimmen und durchzusetzen, dass Kinder mindestens Unterwäsche tragen und sich kein Kind nackt in der Kita aufhält.


5.    Die Kinder haben das Recht ihre Kleidung mit anderen Kindern leihweise zu tauschen. Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich jedoch das Recht vor zu bestimmen und durchzusetzen, dass die Kinder nicht ihre Unterwäsche tau­schen.


6.    Über alle anderen Fragen bezüglich ihrer Kleidung in den Innenräumen dür­fen die Kinder selbst entscheiden.

 

 

Außerhalb der Innenräume

1. Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich das Recht vor zu bestimmen und durchzusetzen, wann die Kinder Kleidung zum Schutz vor der Sonne, insbesondere eine Kopfbedeckung,  tragen.

2. Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich das Recht vor, beim Aufenthalt und Spielen der Kinder auf dem Hof, zu bestimmen und durchzusetzen, dass die Kinder zumindest eine Unterhose tragen.

3. Die pädagogischen Fachkräfte haben das Recht zu bestimmen, dass die Kinder beim Fahrzeug fahren und beim Spielen auf der Fahrbahnstrecke Schuhe tragen müssen.

4. Über das Barfußlaufen sowie über das Tragen von Regenhose oder Schneehose entscheiden Kinder und pädagogische Fachkräfte individuell gemeinsam.

5. Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich das Recht vor zu bestimmen und durchzusetzen, dass Hausschuhe nur im Innenbereich erlaubt sind.

6. Über die weitere Schuhwahl für den Außenbereich entscheiden die Kinder selbst.

7. Die Kinder haben das Recht eigenständig zu entscheiden ob sie Mütze, Schal oder Handschuhe anziehen.

 

 

Wir möchten Kinder in ihrer Wahrnehmung sensibilisieren, um sie zu befähigen selbst zu entscheiden welche Kleidung sie für sich benötigen.

 

 

 

Mahlzeiten

 

1.    Die Kinder haben nicht das Recht, über die von den in der Kita angebotenen Spei­sen mitzu­entscheiden.


2.    Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich das Recht vor zu bestimmen und durchzusetzen, wann und wo die Mahlzeiten eingenommen werden. Jedes Kind hat jedoch das Recht etwas zu essen, wenn es Hunger hat. Auch für diesen Fall bestimmt die Fachkraft, wo das jeweilige Kind isst.


3.    Jedes Kind hat das Recht zu entscheiden, ob, was und wie viel es isst, sofern keine medizinische Indikation und/oder keine familiäre ethisch oder religiös begründete Einschränkung vorliegt und für alle Kinder genug da ist. Die­ses Recht umfasst auch das Recht des Kindes selbst zu bestimmen, ob und was es probieren möchte. Die ethisch oder religiös begründeten Einschränkungen, die die Eltern vorgeben, können nur berücksichtigt werden, wenn die Wünsche organisationstechnisch (vor allem bzgl. der Zusammenarbeit mit dem Essenslieferanten) umsetzbar sind.


4.    Die Kinder haben zu jeder Zeit das Recht zu entscheiden ob und wie viel sie trinken möchten.


5.    Die Kinder haben das Recht zu bestimmen, in welcher Reihenfolge sie den Inhalt ihrer Brotdose essen. Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich das Recht vor zu bestimmen und durchzusetzen, in welcher Reihenfolge Vorspeise, Hauptmahl­zeit und Nachtisch beim Mittagessen eingenommen werden.


6.    Die Kinder haben grundsätzlich das Recht zu entscheiden, neben wem sie sitzen wollen. Das pädagogische Personal behält sich jedoch das Recht vor, die Tischkultur der aktuellen Gruppensituation anzupassen.


7.    Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich das Recht vor zu bestimmen und durchzusetzen, wie mit Süßigkeiten verfahren wird, die nicht in der Brotdose mitgebracht werden.

 

 

 

Ruhen/Schlafen

 

1.    Jedes Kind hat das Recht, sich jederzeit auszuruhen oder zu schlafen.


2.    Jedes Kind hat das Recht so lange zu schlafen, wie es möchte. Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich jedoch das Recht vor ein schlafendes Kind zu wecken, wenn dies aus organisatorischen Gründen (Kita schließt, Aussteigen aus dem Bus, etc.) notwendig ist.

 

 

 

Hygiene

 

1.    Jedes Kind hat das Recht zu entscheiden, ob, von wem und wie es gewickelt wird.


2.    Jedes Kind hat das Recht zu entscheiden, wo es gewickelt wird. Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich jedoch das Recht vor, den Raum zu bestimmen.


3.    Jedes Kind hat das Recht selbst zu entscheiden, ob es eine Windel tragen möchte.


4.    Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich das Recht vor zu bestimmen und durchzusetzen, wann Kinder, die keine Windel mehr tragen, auf die Toilette gehen.


5.    Die pädagogischen Fachkräfte behalten sich das Recht vor zu bestimmen und durchzusetzen, wann sie die Nase putzen.


6.    Die Fachkräfte behalten sich das Recht vor zu bestimmen und durchzuset­zen, wann die Kinder sich die Hände waschen.

 

 

 

 

Sicherheit

 

Die Kinder haben in keinem Fall das Recht mitzuentscheiden, wenn aus Sicht der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Kinder nicht überschaubare Gefahren für Körper und Psyche bestehen.

 

 

 

Änderungen dieser Rechte

 

Diese Rechte können ausschließlich von der Dienstversammlung der pädagogischen Fachkräfte geändert werden. Hierfür bedarf es der Mehrheit von zwei Drittel aller anwe­senden Fachkräfte, um das Recht eines Kindes einzuschränken und eines Konsensbe­schlusses, um das Recht eines Kindes zu erweitern.

 

 

 

 

 

Inkrafttreten

 

Die Elternvertreterschaft wird über die von den pädagogischen Fachkräften erarbeiteten Partizipationsrechte ab dem 26. März 2018 informiert. Die Elternvertreterschaft hat bis zum 9. April 2018 die Möglichkeit, der Leitung ihre Sichtweise dazu mitzuteilen. Die Leitung wird mit den pädagogischen Fachkräften darüber bis spätestens 19. April 2018 beraten und der Elternvertreterschaft eine fachlich begründete Rückmeldung zu ihrer Sichtweise geben. Die Elternschaft wird im Rahmen eines Gesamtelternabends spätestens am 13. Juni 2018 informiert. Diese Vorgehensweise ist für die Beteiligung der Elternschaft im Rahmen der Weiterentwicklung des pädagogischen Profils Voraussetzung für das Inkraft­treten der Par­tizipationsrechte.

 

Die oben genannten Rechte treten ab dem 1. August 2018 in Kraft.